SoVD
Sozialverband Deutschland e.V.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist mit rund 600.000 Mitgliedern in etwa 2.000 Ortsverbänden einer der bedeutendsten sozialpolitischen Interessenverbände Deutschlands. Sein Kernauftrag besteht in der Durchsetzung sozialer Rechte: Er berät und vertritt Mitglieder in sozialrechtlichen Fragen zu gesetzlicher Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung sowie Opferentschädigung. Darüber hinaus gestaltet der SoVD aktiv die sozialpolitische Debatte mit, indem er gegenüber Parlamenten, Behörden und Öffentlichkeit für die Interessen sozial benachteiligter Menschen, älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen eintritt.
Der SoVD wurde 1917 als Bund der Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigten in Berlin gegründet, löste sich 1933 unter dem NS-Regime auf und wurde 1946 als Reichsbund der Körperbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen neu gegründet. Den heutigen Namen trägt er seit 1999. Diese mehr als 100-jährige Geschichte als Selbsthilfeorganisation ursprünglich für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene prägt sein Selbstverständnis als demokratisch-solidarischer Verband.
Der SoVD unterscheidet sich von klassischen Wohlfahrtsverbänden durch seinen primären Fokus auf Interessenvertretung und Rechtsberatung statt auf Trägerschaft sozialer Einrichtungen. Er versteht sich als Anwalt des Sozialstaats und setzt sich programmatisch für sozialen Ausgleich und Barrierefreiheit ein. Die Kombination aus sozialrechtlichem Beratungsnetz, sozialpolitischem Lobbying und starker Mitgliedergemeinschaft ist sein charakteristisches Profil.
Steckbrief
- Sitz
- Berlin