Glossar
62 Fachbegriffe der Freien Wohlfahrtspflege — von A bis Z.
62 Einträge
AVR
RechtlichDie AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) sind das bundesweit einheitliche Tarifsystem der Caritas. Sie werden von der paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission mit Dreiviertelmehrheit beschlossen und sind für alle korporativen Mitgliedseinrichtungen verbindlich. Die AVR regeln Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen.
AWO
OrganisatorischArbeiterwohlfahrt — sozialdemokratisch, nicht-konfessionell. 32 Landesverbände, 18.000 Einrichtungen.
BAGFW
OrganisatorischDie BAGFW ist der Dachzusammenschluss der sechs Spitzenverbände auf Bundesebene, ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Ihre Organe sind die Mitgliederversammlung (oberstes Organ, tagt ca. viermal jährlich), das Präsidium und themenspezifische Fachausschüsse. Die Präsidentschaft rotiert alle 2 Jahre zwischen den Verbänden (Federführung). Aktueller Präsident: Achim Meyer auf der Heyde (Paritätischer, 2025–2026). Die BAGFW ist im Lobbyregister des Bundestages eingetragen.
BMAS
PolitischBundesministerium für Arbeit und Soziales — zuständig für SGB II/III, Arbeitsmarkt, Sozialversicherung. Sozialmonitoring-Partner der BAGFW.
BMFSFJ
PolitischBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — primärer politischer Partner der Freien Wohlfahrtspflege.
Bürgergeld / Grundsicherung
PolitischNach der Bundestagswahl Februar 2025 und der CDU/CSU-SPD-Koalition unter Kanzler Friedrich Merz wurde das Bürgergeld in 'Grundsicherung für Arbeitssuchende' umbenannt. Verschärfte Sanktionen (30 % Kürzung nach zwei verpassten Jobcenter-Terminen, vollständige Kürzung nach drei) wurden im März 2026 vom Bundestag beschlossen. Alle sechs Wohlfahrtsverbände kritisierten die Reform scharf.
Caritas
OrganisatorischWohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Größter Einzelverband mit 25.000 Einrichtungen und 693.000 Beschäftigten.
Caritas Europa
OrganisatorischCaritas Europa ist der europäische Dachverband der nationalen Caritas-Organisationen. Er vertritt die Interessen der katholischen Wohlfahrtspflege auf EU-Ebene und arbeitet eng mit der BAGFW EU-Vertretung zusammen.
ConSozial
OrganisatorischDie ConSozial ist Deutschlands größter Fachkongress und Messe für die Sozialwirtschaft. 2026 befindet sie sich auf 'kreativer Pause', was eine Lücke im Wissensaustausch der Branche hinterlässt. Alternative Formate wie der contec Forum (März 2026, Berlin) und der vediso Fachtag füllen die Lücke teilweise.
CSRD
RechtlichDie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Freie Wohlfahrtspflege hat der Paritätische 2024 einen Leitfaden veröffentlicht; Beratungen wie Solidaris und Curacon bieten praktische Unterstützung. Verband-übergreifende Guidance fehlt weitgehend.
DCV
OrganisatorischDeutscher Caritasverband — Bundesspitzenverband der Caritas. Sitz Freiburg im Breisgau.
Der Paritätische
OrganisatorischDachverband für über 10.000 eigenständige Organisationen ohne konfessionelle Bindung.
Diakonie
OrganisatorischWohlfahrtsverband der evangelischen Kirche. 33.000 Einrichtungen, 599.000 Beschäftigte. Marke des EWDE.
Diakonisches Werk
OrganisatorischInnerhalb jeder evangelischen Landeskirche gibt es ein Diakonisches Werk als Landesverband der Diakonie. Die 17 Diakonischen Werke sind Mitglieder des EWDE und zugleich institutionell mit ihrer Landeskirche verbunden. Einige Landesverbände haben sich aus Effizienzgründen zusammengeschlossen (z.B. Diakonie Mitteldeutschland). Besonderheit: Die Vorstandsvorsitzende kann zugleich Mitglied im Evangelischen Oberkirchenrat sein (z.B. in Württemberg).
DiCV
OrganisatorischEin Diözesan-Caritasverband (DiCV) ist der Caritas-Verband auf Ebene einer katholischen (Erz-)Diözese. Die 27 DiCVs sind 'geborene Mitglieder' des DCV – ihre Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Konstituierung. Der/die Diözesan-Caritasdirektor:in wird vom Bischof berufen und abberufen. Die DiCVs haben eigene Organe: Delegiertenversammlung, Diözesan-Caritasrat und Vorstand.
Diözese / Bistum
KirchlichEine Diözese (oder Bistum) ist der Verwaltungsbezirk eines katholischen Bischofs. Deutschland hat 27 (Erz-)Diözesen, in jeder ist ein Diözesan-Caritasverband (DiCV) tätig. Ein Erzbistum hat eine übergeordnete Stellung in einer Kirchenprovinz (Metropolitanstruktur). Der Bischof erkennt den DiCV an und beruft/entlässt dessen Direktor:in.
Dritter Weg
RechtlichDer Dritte Weg ist das Arbeitsrechtsmodell der kirchlichen Wohlfahrtsverbände (Caritas und Diakonie). Im Unterschied zum Ersten Weg (einseitige Festlegung durch Arbeitgeber) und Zweiten Weg (Tarifverhandlungen mit Streikrecht) werden Arbeitsbedingungen in paritätisch besetzten Kommissionen (Dienstgeber + Mitarbeitende) verhandelt. Bei Caritas entscheidet die Arbeitsrechtliche Kommission mit Dreiviertelmehrheit über die AVR. Streikrecht besteht nicht.
DRK
OrganisatorischDeutsches Rotes Kreuz — Teil der internationalen Rotkreuz-Bewegung. 19 Landesverbände, 2,8 Mio. Fördermitglieder.
EKD
KirchlichDie EKD ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Sie ist Mitglied des EWDE und damit institutionell mit der Diakonie verbunden. Die EKD-Synode und der Rat setzen Rahmenbedingungen für die diakonische Arbeit.
Entgeltfinanzierung
FinanziellDie Entgeltfinanzierung ist das dominierende Finanzierungsmodell in der Freien Wohlfahrtspflege. Leistungserbringer (Einrichtungen) verhandeln mit Kostenträgern (Sozialversicherungen, Kommunen) Pflegesätze oder Leistungsentgelte für erbrachte Dienste. Über 90 % der Mittel fließen aus öffentlichen Quellen. Das System hat sich von der Objektförderung (pauschale Zuschüsse an Einrichtungen) zur Subjektförderung (Finanzierung folgt dem Leistungsempfänger) gewandelt.
ESF
FinanziellDer Europäische Sozialfonds (ESF, seit 2021: ESF Plus) ist das wichtigste EU-Instrument zur Investition in Menschen. Der ESF Plus kofinanziert Projekte zur Fachkräftesicherung und Digitalisierung. In der Sozialwirtschaft ist das Programm rückenwind³ des BMAS ein zentrales Förderinstrument. Auch EFRE-Mittel fließen in soziale Infrastruktur.
EU AI Act
RechtlichDer EU AI Act reguliert den Einsatz von KI-Systemen nach Risikokategorien. Für die Sozialwirtschaft sind die Auswirkungen weitgehend ungeklärt. Eine seltene Ausnahme ist ein Artikel in neue caritas von Helmut Kreidenweis ('Ist die freie Wohlfahrt bereit für KI?') und ein BAGFW Fachtag 'Pflege zwischen Fürsorge und Algorithmen' (April 2026).
EU-Kommission
PolitischExekutivorgan der EU. Die BAGFW ist Mitglied der GECES-Expertengruppe Sozialwirtschaft.
Eurodiaconia
OrganisatorischEurodiaconia ist das europäische Netzwerk diakonischer und protestantischer Sozialorganisationen. Es vertritt die Interessen der evangelischen Wohlfahrtspflege auf EU-Ebene.
EWDE
OrganisatorischDas EWDE vereint drei Marken unter einem Dach: Diakonie Deutschland (Wohlfahrtsverband), Brot für die Welt (Entwicklungshilfe) und Diakonie Katastrophenhilfe (humanitäre Hilfe). Mitglieder sind die EKD, 17 gliedkirchliche Diakonische Werke und 67 Fachverbände.
EWSA
PolitischDer EWSA ist ein beratendes Organ der EU, das die Standpunkte der organisierten Zivilgesellschaft vertritt. Die BAGFW hat hier eine institutionalisierte Mitsprache und kann Stellungnahmen zu EU-Gesetzgebung einbringen, die das Sozialwesen betreffen.
Fachkräftemangel
OrganisatorischDer Fachkräftemangel ist das drängendste operative Problem der Freien Wohlfahrtspflege. Eine Bertelsmann/RWI-Studie (2025) beziffert den jährlichen Nettoverlust auf ca. 24.000 Arbeitskräfte in Mangelberufen. Laut BAGFW-Umfrage 2025 erwarten 75,6 % der Organisationen weitere Leistungsreduzierungen, 22 % fürchten die Einstellung von Angeboten.
Fachverband
OrganisatorischFachverbände sind spezialisierte Organisationen innerhalb eines Spitzenverbandes. Bei der Caritas gibt es zwei Typen: Personalfachverbände (z.B. SkF, SKM, IN VIA, Malteser – aus bürgerschaftlichem Engagement entstanden, für bestimmte Personengruppen) und Einrichtungsfachverbände (z.B. KKVD für Krankenhäuser, VKAD für Altenhilfe – Interessenvertretung von Trägereinrichtungen). Die Diakonie hat 67 Fachverbände.
Federführung
OrganisatorischDie Federführung bezeichnet die turnusmäßig rotierende Leitung der BAGFW. Alle zwei Jahre übernimmt ein anderer Spitzenverband den Vorsitz. Aktuell (2025–2026) liegt die Federführung beim Paritätischen unter Achim Meyer auf der Heyde.
FINSOZ
OrganisatorischFINSOZ e.V. ist der Fachverband für IT in der Sozialwirtschaft, gegründet vor über 15 Jahren. Fokus: Sozialinformatik, Standards, Interoperabilität. FINSOZ und vediso bilden zusammen die digitalisierungsbezogene Verbandslandschaft der Sozialwirtschaft.
Freie Wohlfahrtspflege
OrganisatorischDie Freie Wohlfahrtspflege ist eine der tragenden Säulen des deutschen Sozialstaates. Sechs Spitzenverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische, DRK, ZWST) organisieren über 125.000 Einrichtungen mit rund 2 Millionen Beschäftigten und 3 Millionen Ehrenamtlichen. Das System basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip und ist gesetzlich verankert in § 5 SGB XII und § 4 SGB VIII.
GECES
PolitischGECES (Group of Experts on Social Economy) ist die Expert:innengruppe der Europäischen Kommission zur Sozialwirtschaft. Die BAGFW ist hier als Vertreterin der deutschen Freien Wohlfahrtspflege Mitglied und kann die EU-Politik zur Sozialwirtschaft mitgestalten.
Gemeinnützigkeit
RechtlichDie Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status nach der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO), der Organisationen gewährt wird, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Alle Mitgliedsorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege sind in der Regel als gemeinnützig anerkannt, was sie von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.
Gesamtstatistik
OrganisatorischDie Gesamtstatistik der BAGFW ist die umfassendste Datenerhebung zum System der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird alle vier Jahre veröffentlicht (aktuellste Daten: Januar 2020, publiziert Ende 2023) und erfasst Einrichtungen, Betten/Plätze und Beschäftigte. Ein wichtiger Kritikpunkt: Die Statistik aggregiert Daten ohne Verband-level Aufschlüsselung – vergleichende Analysen zwischen den sechs Verbänden sind damit nicht möglich.
Grundordnung
KirchlichDie Grundordnung (GrO) wurde 1993 von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen und 2022 grundlegend reformiert. Sie regelt Loyalitätspflichten, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Caritas-Einrichtungen. Die Reform 2022 war eine deutliche Öffnung: Artikel 3 GrO legt fest, dass kirchliche Einrichtungen 'mit allen Menschen guten Willens zusammenarbeiten' – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Identität.
INQA-Coaching
FinanziellINQA-Coaching ist ein Förderprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), das kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung agiler Arbeitsmethoden unterstützt. Das Programm wird vom BMAS gefördert und ist auch für Sozialunternehmen und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zugänglich.
Jugendhilfeausschuss
PolitischNach § 4 SGB VIII müssen öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbeiten. Im Jugendhilfeausschuss der Kommunen und Landkreise hat die Freie Wohlfahrtspflege gesetzlich verankerte Mitspracherechte. Dies ist ein konkretes Beispiel für die institutionalisierte Beteiligung der Wohlfahrtsverbände an kommunaler Planung und Entscheidungsfindung.
Korporative Mitgliedschaft
OrganisatorischKorporative Mitglieder sind Einrichtungsträger (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas), die als Organisation einem Wohlfahrtsverband beitreten. Bei der Caritas sind korporative Träger-Mitglieder an die Grundordnung, AVR und MAVO gebunden. Die Aufnahme neuer korporativer Mitglieder entscheidet der Caritasrat.
Kostenträger
FinanziellKostenträger sind die finanzierenden Stellen im Sozialsystem. Dazu gehören die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung), Kommunen (Sozialhilfe, Jugendhilfe), Länder (ergänzende Förderung) und der Bund (SGB-II-Leistungen, Sonderprogramme). Sie verhandeln mit den Leistungserbringern Entgelte und Pflegesätze.
LAG FW / Liga
OrganisatorischAuf Landesebene sind die Spitzenverbände in Landesarbeitsgemeinschaften (LAG FW) bzw. Ligen zusammengeschlossen. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen regionalen Verbänden und der BAGFW und betreiben Lobbyarbeit gegenüber Landesregierungen und Landesparlamenten. In Bayern gibt es zusätzlich die LAG Ö|F, die auch kommunale Spitzenverbände einbezieht.
Leistungserbringer
FinanziellAls Leistungserbringer werden die Träger sozialer Einrichtungen und Dienste bezeichnet. In der Freien Wohlfahrtspflege sind dies die Mitgliedsorganisationen der sechs Spitzenverbände — von Pflegeheimen über Kitas bis zu Beratungsstellen. Sie erbringen Leistungen im Auftrag und auf Rechnung der Kostenträger.
Lobbyregister
PolitischDas Lobbyregister des Deutschen Bundestages listet alle Interessenvertretungen, die auf Gesetzgebung Einfluss nehmen. Die BAGFW ist dort eingetragen und nimmt über Stellungnahmen, Anhörungen und das Sozialmonitoring Einfluss auf SGB-Reformen und Sozialpolitik.
MAVO
RechtlichDie MAVO ist die Rahmenordnung für Mitarbeitervertretungen in der katholischen Kirche und ihren Einrichtungen, darunter die Caritas. Sie wird vom jeweiligen Bischof für die Diözese in Kraft gesetzt. In jeder Einrichtung muss eine Mitarbeitervertretung (MAV) gebildet werden, sofern die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Die evangelische Kirche hat ein analoges System: das MVG-EKD.
Objektförderung / Subjektförderung
FinanziellDie Objektförderung bezeichnet die direkte institutionelle Förderung von Einrichtungen (z.B. Investitionszuschüsse für ein Pflegeheim). Die Subjektförderung hingegen knüpft die Finanzierung an den einzelnen Leistungsempfänger — das Geld folgt der Person. Seit den 1990er Jahren hat ein systemischer Wandel von der Objekt- zur Subjektförderung stattgefunden, der den Wettbewerb zwischen Trägern verstärkt hat.
Pflegesatz
FinanziellDer Pflegesatz ist das Entgelt, das eine Pflegeeinrichtung pro Bewohner und Tag erhält. Er wird zwischen dem Einrichtungsträger und den Pflegekassen/Sozialhilfeträgern verhandelt und soll die laufenden Betriebskosten abdecken. Die Pflegesatzverhandlung ist ein zentraler Mechanismus der Entgeltfinanzierung.
rückenwind³
Finanziellrückenwind³ ist ein ESF-Plus-Programm des BMAS mit über 74 Millionen Euro Fördervolumen. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind Umsetzungspartner, verlängert bis Dezember 2028. Es fördert Personal- und Organisationsentwicklung in der Freien Wohlfahrtspflege. Der 7. Förderaufruf wurde Ende 2025 gestartet, das Budget ist in 'stärker entwickelten Regionen' nahezu ausgeschöpft.
SGB
RechtlichDas Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Für die Freie Wohlfahrtspflege besonders relevant: SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe, mit § 4 Zusammenarbeitspflicht), SGB XI (Pflegeversicherung, seit 1994 Marktöffnung für private Anbieter), SGB XII (Sozialhilfe, mit § 5 Vorrang freier Träger).
SGB XI
RechtlichDas 1994 eingeführte SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) war ein Wendepunkt für die Freie Wohlfahrtspflege: Es öffnete den Pflegemarkt für privatgewerbliche Anbieter und beendete damit die faktische Monopolstellung der freien Träger im Pflegebereich. Seitdem konkurrieren Wohlfahrtsverbände zunehmend mit kommerziellen Anbietern.
SOLIDAR
OrganisatorischSOLIDAR ist ein europäisches Netzwerk von über 50 Mitgliedsorganisationen, das sich für soziale Gerechtigkeit, Arbeitnehmerrechte und Bildungsgerechtigkeit einsetzt. Es ist ein Kooperationspartner der BAGFW im EU-Stakeholder-Netzwerk.
Sondervermögen Infrastruktur
FinanziellDas Sondervermögen Infrastruktur ist ein Bundesfonds für Investitionen. Die BAGFW hat 3 Milliarden Euro für ein digitales Barrierefreiheitsprogramm und 10 Milliarden Euro für die Klimaanpassung sozialer Einrichtungen gefordert, verfügbar ab 2026.
Sozialmonitoring
PolitischSeit 2005 führt die BAGFW regelmäßige Sozialmonitoring-Gespräche mit der Bundesregierung über die Umsetzung und Auswirkungen des SGB II und SGB XII. Dieses institutionalisierte Gesprächsformat unterstreicht die politische Sonderstellung der Freien Wohlfahrtspflege als systematischer Partner der Sozialpolitik.
Sozialwirtschaft
FinanziellDie Sozialwirtschaft umfasst alle Organisationen, die soziale Dienstleistungen erbringen — von der Altenpflege über Jugendhilfe bis zur Behindertenhilfe. Sie umfasst sowohl freigemeinnützige (Wohlfahrtsverbände) als auch privatgewerbliche Anbieter. Das Marktvolumen beträgt über 55 Milliarden Euro, beschäftigt werden Millionen Menschen.
Spitzenverband
OrganisatorischEin Spitzenverband ist ein bundesweit tätiger Dachverband, der Mitglied der BAGFW ist und die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen auf Bundes- und EU-Ebene vertritt. Die sechs Spitzenverbände unterscheiden sich in Weltanschauung, Größe und Struktur, arbeiten aber in der BAGFW zusammen.
Stakeholder
OrganisatorischDie Stakeholder der Freien Wohlfahrtspflege gliedern sich in drei Ebenen: Primäre Stakeholder (direkt beteiligt: BAGFW, Verbände, Ministerien, FinSoz, vediso), sekundäre Stakeholder (indirekt einflussreich: weitere Ministerien, Hochschulen, DIHK, Förderer) und tertiäre Stakeholder (indirekt betroffen: IT-Unternehmen wie SAP/Microsoft, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände). Auf EU-Ebene kommen Caritas Europa, Eurodiaconia, EWSA und GECES hinzu.
Subsidiaritätsprinzip
RechtlichDas Subsidiaritätsprinzip ist das zentrale Ordnungsprinzip der Freien Wohlfahrtspflege. Es besagt, dass Aufgaben von der kleinsten geeigneten Einheit wahrgenommen werden sollen: Familie vor Gemeinde, Verein vor Staat, freier Träger vor öffentlichem Träger. Gesetzlich verankert in § 5 SGB XII (öffentliche Träger sollen von eigenen Maßnahmen absehen, wenn freie Träger die Leistung erbringen) und § 4 SGB VIII (partnerschaftliche Zusammenarbeit öffentlicher und freier Jugendhilfe).
Teilnehmer:in
RechtlichAls Teilnehmer:in wird im Kontext der Freien Wohlfahrtspflege eine Person bezeichnet, die an einer arbeitsmarktpolitischen oder sozialen Maßnahme teilnimmt. Typischerweise handelt es sich um Leistungsberechtigte nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB III (Arbeitsförderung), die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) zugewiesen werden. Die Teilnahme kann verpflichtend sein (bei Zuweisung durch den Integrationsfachkraft) oder auf Antrag erfolgen — nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Maßnahmeteilnahme. Während der Teilnahme bleiben Leistungsansprüche (Bürgergeld/Grundsicherung, Arbeitslosengeld) bestehen und die Person ist über den Maßnahmeträger gesetzlich unfallversichert. Die Maßnahmen selbst werden häufig von Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt — die Wohlfahrtsverbände sind einer der größten Maßnahmeträger in Deutschland. Neben dem arbeitsmarktpolitischen Kontext wird der Begriff auch in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und anderen SGB-Bereichen verwendet, wo Klient:innen an Förder-, Bildungs- oder Betreuungsmaßnahmen teilnehmen.
vediso
Organisatorischvediso e.V. ist der Verband für Digitalisierung in der Sozialwirtschaft mit über 70 Mitgliedern. Er organisiert den Fachtag und vernetzt Sozialunternehmen bei der digitalen Transformation. Zusammen mit FINSOZ bildet vediso die institutionelle Infrastruktur für Sozialinformatik in Deutschland.
Vergaberecht
RechtlichDas Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber Leistungen ausschreiben und vergeben müssen. Durch EU-Richtlinien und nationale Reformen wird das Vergaberecht zunehmend auch auf soziale Dienstleistungen angewendet, was den traditionellen Vorrang freigemeinnütziger Träger (Subsidiaritätsprinzip) erodiert und den Wettbewerb mit privatgewerblichen Anbietern verstärkt.
Wohlfahrt Intern
OrganisatorischWohlfahrt Intern ist das führende verbandsunabhängige Fachmagazin für die Sozialwirtschaft in Deutschland. Es veröffentlicht jährlich das 'Top 100 Sozialunternehmen'-Ranking und bietet verbandsübergreifende Berichterstattung zu Management, Finanzen und Politik in der Wohlfahrtspflege.
Zedaka
KirchlichZedaka (צדקה) ist ein zentrales Konzept des Judentums und bedeutet wörtlich 'Gerechtigkeit'. Im Kontext der ZWST bezeichnet es die religiöse Pflicht zur Wohltätigkeit und sozialen Fürsorge. Anders als die christliche Caritas (Nächstenliebe) betont Zedaka den Gerechtigkeitsaspekt: Bedürftigen zu helfen ist nicht optional, sondern eine Pflicht.
ZWST
OrganisatorischZentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland — kleinster der sechs Spitzenverbände, Dachverband von 105 jüdischen Gemeinden.
Social Platform
OrganisatorischDie Social Platform ist der Dachverband europäischer NGOs im Sozialbereich mit Sitz in Brüssel. Sie bündelt die Stimmen von Organisationen aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung und Bürgerrechte und dient als Vernetzungsplattform für die BAGFW und andere nationale Wohlfahrtsverbände auf EU-Ebene.