VdK
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Der Sozialverband VdK Deutschland ist mit über 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Er bietet seinen Mitgliedern sozialrechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Sozialrechts, insbesondere in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, im Schwerbehindertenrecht sowie vor Sozialgerichten. Über ein bundesweites Netz von Beratungsstellen unterstützt der VdK beim Verfassen von Anträgen und Widersprüchen und begleitet Mitglieder in Klageverfahren. Sozialpolitisch setzt sich der Verband für einen starken Sozialstaat, soziale Gerechtigkeit und die Rechte von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein.
Der VdK wurde am 28. Januar 1950 in Düsseldorf als „Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner“ gegründet. Die Abkürzung VdK geht auf diesen Ursprung als Kriegsopferverband zurück. Ab Ende der 1960er Jahre öffnete sich der Verband für Menschen mit Behinderungen jenseits von Kriegsfolgen sowie für Rentnerinnen und Rentner, und seit 1994 trägt er den heutigen Namen. Der VdK ist in 13 Landesverbänden organisiert und war historisch besonders in Bayern verwurzelt.
Was den VdK von anderen Sozialverbänden unterscheidet, ist seine außerordentliche Mitgliederstärke, die ihm eine besondere gesellschaftliche Wirkmacht verleiht. Er versteht sich nicht als Träger sozialer Einrichtungen, sondern als Mitgliederverband mit dem Schwerpunkt auf Rechtsdurchsetzung und politischer Lobbyarbeit für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Die Kombination aus professioneller Rechtsberatung und massenbasierter Interessenvertretung macht ihn zur stärksten Stimme der Sozialverbände in Deutschland.
Steckbrief
- Sitz
- Berlin
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